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   BVerwG, 23.11.1983 - 6 P 12.81   

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https://dejure.org/1983,6004
BVerwG, 23.11.1983 - 6 P 12.81 (https://dejure.org/1983,6004)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1983 - 6 P 12.81 (https://dejure.org/1983,6004)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1983 - 6 P 12.81 (https://dejure.org/1983,6004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Anfechtbarkeit eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hannover - Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen - und eines Beschlusses der Einigungsstelle beim Landkreis Hannover betreffend die Einstellung eines Sozialarbeiters - Prüfung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1983 - 6 P 12.81
    In diesem Fall ist die Aufhebung des Beschlusses das angemessene Mittel, um dessen fehlende Bindungswirkung eindeutig klarzustellen (BVerwGE 50, 186 [198]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 9.74 - (BVerwGE 50, 176 [183]) und - BVerwG 7 P 4.75 - (BVerwGE 50, 186 [196]) ausgeführt hat, wird so sichergestellt, daß derartige Angelegenheiten nicht gänzlich oder unnötig lange ungeregelt bleiben, weil sich die Dienststelle ihrer trotz bestehender Regelungsbedürftigkeit nicht oder nicht rechtzeitig annimmt.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 13. Februar 1976 (BVerwGE 50, 186 [193]) näher ausgeführt hat, ist selbst der einzelne Angehörige des öffentlichen Dienstes, zu dessen Gunsten oder Lasten die Maßnahme, in Aussicht genommen ist, nicht Beteiligter des personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens, weil er nicht in einer ihm im Personalvertretungsgesetz eingeräumten Stellung unmittelbar betroffen wird.

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1983 - 6 P 12.81
    Denn die ihr im Rahmen der Mitbestimmung obliegende Überwachungspflicht berechtigt sie weder, den Rechtsschutz oder die Interessenvertretung eines einzelnen Beschäftigten zu übernehmen, noch in das rechtmäßig ausgeübte personalpolitische Ermessen der Dienststelle einzugreifen (vgl. zum letzteren: BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - BVerwG 6 P 44/79] [330]).
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1983 - 6 P 12.81
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 9.74 - (BVerwGE 50, 176 [183]) und - BVerwG 7 P 4.75 - (BVerwGE 50, 186 [196]) ausgeführt hat, wird so sichergestellt, daß derartige Angelegenheiten nicht gänzlich oder unnötig lange ungeregelt bleiben, weil sich die Dienststelle ihrer trotz bestehender Regelungsbedürftigkeit nicht oder nicht rechtzeitig annimmt.
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